22. November 2025
- Digitaler Bericht aus den Schutzgebieten, 10 Uhr (auch eine Online-Teilnahme ist möglich)
- Mitgliederversammlung des Vereins Jordsand, 13 Uhr (Präsenzveranstaltung)
Moin liebe Jordsanderinnen und Jordsander,
hiermit laden wir alle Mitglieder des Vereins Jordsand herzlich zum digitalen Bericht aus den Schutzgebieten und zur diesjährigen Mitgliederversammlung im HdN ein.
Damit wir die Veranstaltung gut vorbereiten können, bitten wir um Anmeldung bis zum 15. November 2025 an mitgliedertreffen@jordsand.de oder unter 04102-32656. Vielen Dank.
Nachfolgend findet Ihr die vorläufige Tagesordnung.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Herzliche Grüße im Namen des Vorstands,
Dr. Veit Hennig
1. Vorsitzender
A Einladung zum digitalen Bericht aus den Schutzgebieten am Sonnabend, den 22.11.2025, um 10.00 Uhr, online oder im Haus der Natur Ahrensburg:
Der Bericht aus den Schutzgebieten kann entweder im Livestream von zu Hause aus verfolgt werden oder als Gast im Haus der Natur Ahrensburg.
Anschließend folgt vor Ort um 12.00 Uhr eine einstündige Mittagspause mit Imbiss. Zugangsdaten für den Livestream erhältlich nach Anmeldung an mitgliedertreffen@jordsand.de.
B Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonnabend, den 22.11.2025, um 13.00 Uhr, im Haus der Natur, Bornkampsweg 35, 22926 Ahrensburg:
Hinweis: An der ordentlichen Mitgliederversammlung kann nicht online teilgenommen werden, sondern nur in Präsenz im Haus der Natur in Ahrensburg!
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstands und des Geschäftsführers mit Kassenbericht
3. Kurzbericht zu den Schutzgebieten
4. Bericht der Sprecher des Beirats und der Referentinnen und Referenten
5. Bericht der Naturschutzstiftung Jordsand
6. Bericht der Kassenprüfer zum Jahresabschluss 2024
7. Genehmigung des Jahresabschlusses 2024
8. Vorlage des Haushaltplans 2026
9. Satzungsänderungen:
a) Der Beirat hat in seiner Selbstevaluation am 21.3.2024 und am 15.9.2024 festgestellt, dass die aktuelle, satzungsgemäße Beiratsstruktur veraltet ist und modernisiert werden muss. Erste Ideen zur Umstrukturierung wurden gesammelt. Es wird seitens des Vorstands vorgeschlagen, die Strukturen zu aktualisieren und die Satzung entsprechend anzupassen. Die entsprechende Änderung der Satzung wird unter der Auflistung der Tagesordnung bereitgestellt.
b) Die im Rahmen des Gremientreffens am 10.02.2024 beschlossene Referentenordnung macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die entsprechende Änderung der Satzung wird unter der Auflistung der Tagesordnung bereitgestellt.
10. Zukunft des Hauses der Natur
11. Entlastung des Vorstands
12. Wahl von Vorstandsmitgliedern
13. Wahl von Beiratsmitgliedern
14. Wahl der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer
15. Verschiedenes
16. Schlusswort & Verabschiedung
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 09.11.2025 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die endgültige Tagesordnung wird am 17.11.2025 auf der Internetseite des Vereins (www.jordsand.de) veröffentlicht.
Vorgesehene Satzungsänderungen:
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§ 10 Organe |
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Bisheriger Wortlaut |
Vorschlag neuer Wortlaut |
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1. Die Organe des Vereins sind a) Die Mitgliederversammlung b) Der Vorstand und c) Der Beirat
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1. Die Organe des Vereins sind a) Die Mitgliederversammlung b) Der Vorstand c) Der Beirat, der vom Vorstand berufen werden kann |
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§ 13 Beirat |
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Bisheriger Wortlaut |
Vorschlag neuer Wortlaut |
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2. Der Beirat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und einzeln von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Seine Mitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Ehrenrates sein.
8. Die Mitglieder des Beirates nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil, zu der der Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einlädt.
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2. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand für drei Jahre berufen. Seine Mitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Ehrenrates sein.
8. entfällt.
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§ 14 Weitere Vereinsämter |
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Bisheriger Wortlaut |
Vorschlag neuer Wortlaut |
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A. Referenten a) Die Referenten der Schutzgebiete sind die Vertreter des Vorstandes in den jeweiligen Schutzgebieten. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referenten gemeinsam erarbeiteten Referentenordnung tätig. b) Die Referenten werden vom Vorstand auf unbestimmte Dauer ernannt und können jederzeit abberufen werden. Der Vorstand kann mehrere Referenten je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen.
c) Die Gruppe der Referenten soll sich nach Bedarf zu Sitzungen zusammenfinden und über diese ein Protokoll anfertigen. d) Die Gruppe der Referenten kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gruppe der Referenten selbst. e) Die Gruppe der Referenten kann aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.
f) Die Referenten erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht des Sprechers bzw. seines Stellvertreters bei Vorstandssitzungen eine Mitwirkungsmöglichkeit.
g) Die Referenten nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil, zu der der Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einlädt. |
A. Referent:innen a) Die Referent:innen sind Repräsentant:innen des Vereins für ein bestimmtes Schutzgebiet. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referent:innen gemeinsam erarbeiteten Referent:innenordnung tätig. b) Die Referent:innen werden vom Vorstand für eine Zeit von jeweils fünf Jahren berufen. Wiederberufungen werden angestrebt, eine vorzeitige Abberufung durch den Vorstand oder eine Niederlegung sollte im Einvernehmen und mit einer sechsmonatigen Vorlaufzeit erfolgen. Ausnahmen hiervon sind im begründeten Einzelfall beidseitig möglich. Der Vorstand kann mehrere Referent:innen je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen. c) entfällt.
d) entfällt.
e) Die Gruppe der Referent:innen kann aus ihrer Mitte eine/n Sprecher:in und eine/n stellvertretende/n Sprecher:in wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind. f) Die Referent:innen erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht des/der Sprecher:in bzw. seiner Stellvertreter:in bei Vorstandssitzungen das Recht und die Verantwortlichkeit zur verträglichen Mitwirkung. g) entfällt.
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