- Digitaler Bericht aus den Schutzgebieten
- Mitgliederversammlung des Vereins Jordsand am Sonnabend, dem 30.11.2024
Moin liebe Jordsanderinnen und Jordsander,
hiermit laden wir alle Mitglieder des Vereins Jordsand herzlich zum gemeinsamen Mitgliedertag mit digitalem Bericht aus den Schutzgebieten und zur am Nachmittag stattfindenden Mitgliederversammlung 2024 ins Haus der Natur ein.
Damit wir die Veranstaltung gut vorbereiten können, bitten wir um Anmeldung bis zum 22. November an mitgliedertreffen@jordsand.de oder unter 04102-32656. Vielen Dank.
Nachfolgend findet Ihr die vorläufige Tagesordnung.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Herzliche Grüße im Namen des Vorstands,
Dr. Veit Hennig (1. Vorsitzender)
1. Einladung zum Mitgliedertag mit multimedialem Bericht aus den Schutzgebieten am Sonnabend, den 30.11.2024, um 10.00 Uhr, online oder im Haus der Natur Ahrensburg:
Der umfassende Bericht aus den Schutzgebieten kann entweder im Livestream von zu Hause aus verfolgt werden oder als Gast im Haus der Natur Ahrensburg. Zugangsdaten für den Livestream ebenfalls nach Anmeldung an mitgliedertreffen@jordsand.de.
Für Heiß- und Kaltgetränke sowie kleine Snacks ist gesorgt. Um 12:00 Uhr ist eine einstündige Mittagspause mit Imbiss vorgesehen.
2. Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 30.11.2024, um 13.00 Uhr, im Haus der Natur, Bornkampsweg 35, 22926 Ahrensburg:
Hinweis: An der ordentlichen Mitgliederversammlung kann nicht online teilgenommen werden, sondern nur in Präsenz im Haus der Natur in Ahrensburg!
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstands und des Geschäftsführers mit Kassenbericht, Projektbericht und Vorstellung des Seevogels des Jahres 2025
3. Bericht der Sprecher des Beirats und der Referentinnen und Referenten
4. Bericht der Naturschutzstiftung Jordsand
5. Bericht der Kassenprüfer zum Jahresabschluss 2023
6. Genehmigung des Jahresabschlusses 2023
7. Entlastung des Vorstands
8. Vorlage des Haushaltplans 2025
9. Wahl von Vorstandsmitgliedern
10. Wahl von Beiratsmitgliedern
11. Wahl der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer
12. Satzungsänderung: Die im Rahmen des Gremientreffens gemeinsam entwickelte und am 10.02.2024 beschlossene Referent:innenordnung macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die vorgesehene Änderung der Satzung kann unter dieser vorläufigen Tagesordnung und auf der Website eingesehen werden.
13. Verschiedenes
14. Schlusswort & Verabschiedung
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 09.11.2024 schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Die endgültige Tagesordnung wird am 23.11.2024 auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Vorgesehene Satzungsänderung:
§ 14 Weitere Vereinsämter, A. Referent:innen |
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bisher |
neuer Wortlaut |
A. Referenten a) Die Referenten der Schutzgebiete sind die Vertreter des Vorstandes in den jeweiligen Schutzgebieten. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referenten gemeinsam erarbeiteten Referentenordnung tätig.
b) Die Referenten werden vom Vorstand auf unbestimmte Dauer ernannt und können jederzeit abberufen werden. Der Vorstand kann mehrere Referenten je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen.
c) Die Gruppe der Referenten soll sich nach Bedarf zu Sitzungen zusammenfinden und über diese ein Protokoll anfertigen.
d) Die Gruppe der Referenten kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gruppe der Referenten selbst.
e) Die Gruppe der Referenten kann aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.
f) Die Referenten erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht des Sprechers bzw. seines Stellvertreters bei Vorstandssitzungen eine Mitwirkungsmöglichkeit.
g) Die Referenten nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil, zu der der Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einlädt. |
A. Referenten a) Die Referent:innen sind Repräsentant:innen des Vereins für ein bestimmtes Schutzgebiet. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referenten gemeinsam erarbeiteten Referentenordnung tätig.
b) Die Referent:innen werden vom Vorstand für eine Zeit von jeweils fünf Jahren ernannt. Wiederberufungen werden angestrebt, eine vorzeitige Abberufung durch den Vorstand oder eine Niederlegung sollte im Einvernehmen und mit einer sechsmonatigen Vorlaufzeit erfolgen. Ausnahmen hiervon sind im begründeten Einzelfall beidseitig möglich.Der Vorstand kann mehrere Referenten je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen.
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e) Die Gruppe der Referenten kann aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.
f) Die Referent:innen erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht der Sprecher:in bzw. seiner Stellvertreter:in bei Vorstandssitzungen das Recht und die Verantwortlichkeit zur verträglichen Mitwirkung.
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