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Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

22. November 2025

10 Uhr: Digitaler Bericht aus den Schutzgebieten (auch eine Online-Teilnahme ist möglich)

13 Uhr: Mitgliederversammlung des Vereins Jordsand (Präsenzveranstaltung)

 

Moin liebe Jordsanderinnen und Jordsander,

 

hiermit laden wir alle Mitglieder des Vereins Jordsand herzlich zum digitalen Bericht aus den Schutzgebieten und zur diesjährigen Mitgliederversammlung im HdN ein.

Damit wir die Veranstaltung gut vorbereiten können, bitten wir um Anmeldung bis zum 15. November 2025 an mitgliedertreffen@jordsand.de oder unter 04102-32656. Vielen Dank.

 

Nachfolgend findet Ihr die vorläufige Tagesordnung.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.

Herzliche Grüße im Namen des Vorstands,

Dr. Veit Hennig

1. Vorsitzender

   

                                                                    

A Einladung zum digitalen Bericht aus den Schutzgebieten am Sonnabend, den 22.11.2025, um 10.00 Uhr, online oder im Haus der Natur Ahrensburg:

Der Bericht aus den Schutzgebieten kann entweder im Livestream von zu Hause aus verfolgt werden oder als Gast im Haus der Natur Ahrensburg.

Anschließend folgt vor Ort um 12.00 Uhr eine einstündige Mittagspause mit Imbiss. Zugangsdaten für den Livestream erhältlich nach Anmeldung an mitgliedertreffen@jordsand.de.

 

B Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonnabend, den 22.11.2025, um 13.00 Uhr, im Haus der Natur, Bornkampsweg 35, 22926 Ahrensburg:

Hinweis: An der ordentlichen Mitgliederversammlung kann nicht online teilgenommen werden, sondern nur in Präsenz im Haus der Natur in Ahrensburg!

 

Endgültige Tagesordnung MV 2025:

1.       Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

2.       Abstimmung über Anträge zur Tagesordnung

3.       Bericht des Vorstands und des Geschäftsführers mit Kassenbericht

4.       Kurzbericht zu den Schutzgebieten

5.       Bericht der Sprecher des Beirats und der Referentinnen und Referenten

6.       Bericht der Naturschutzstiftung Jordsand

7.       Bestätigung des kommissarischen Kassenprüfers sowie Bericht der Kassenprüfer zum Jahresabschluss  2024

8.       Genehmigung des Jahresabschlusses 2024

9.       Vorlage des Haushaltplans 2026

10.     Satzungsänderungen:

a)   Der Beirat hat in seiner Selbstevaluation am 21.3.2024 und am 15.9.2024 festgestellt, dass die aktuelle, satzungsgemäße Beiratsstruktur veraltet ist und modernisiert werden muss. Erste Ideen zur Umstrukturierung wurden gesammelt. Es wird seitens des Vorstands vorgeschlagen, die Strukturen zu aktualisieren und die Satzung entsprechend anzupassen. Die entsprechende Änderung der Satzung wird unter der Auflistung der Tagesordnung bereitgestellt.

b)   Die im Rahmen des Gremientreffens am 10.02.2024 beschlossene Referentenordnung macht eine Änderung der Satzung notwendig. Die entsprechende Änderung der Satzung wird unter der Auflistung der Tagesordnung bereitgestellt.

11.  Zukunft des Hauses der Natur

12.  Entlastung des Vorstands

13.  Wahl von Vorstandsmitgliedern:

Erste:r Vorsitzende:r, Kassenführer:in, 3x Beisitzende

14.  Wahl von Beiratsmitgliedern

15.  Wahl der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer:

Idealerweise 3 Personen

16.  Verschiedenes

 

17.  Schlusswort & Verabschiedung

 

 

Vorgesehene Satzungsänderungen:

 

§ 10 Organe

Bisheriger Wortlaut/Aktuelle Satzung

Vorschlag neuer Wortlaut (wie im Vorfeld der MV veröffentlicht)

Antrag auf Änderung des Wortlauts aus der Mitgliedschaft

1. Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand und

c) der Beirat.

1. Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand und

c) der Beirat, der vom Vorstand berufen werden kann.

Der bisherige Wortlaut bleibt bestehen.

 

§ 13 Beirat

Bisheriger Wortlaut/Aktuelle Satzung

Vorschlag neuer Wortlaut (wie im Vorfeld der MV 2025 veröffentlicht)

Antrag auf Änderung des Wortlauts aus der Mitgliedschaft

Erweiterter Vorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gremiensitzung 2025

1. Der Beirat berät den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten. Er ist hierzu über wesentliche Vorgänge zu informieren.

 

 

2. Der Beirat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und einzeln von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Seine Mitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Ehrenrates sein.

 

3. Der Beirat kann aus seiner Mitte einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.

 

4. Der Sprecher des Beirates bzw. sein Stellvertreter haben ein Anwesenheits- und Vortragsrecht bei Vorstandssitzungen.

 

5. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er regelt die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Beirats selbst. Der Beirat soll sich nach Bedarf zu Sitzungen zusammenfinden und über diese ein Protokoll anfertigen.

 

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

7. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus seinem Amt aus, gilt § 12 Abs. 6 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Vorstand die Nachbesetzung vornimmt.

 

8. Die Mitglieder des Beirates nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil, zu der der Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einlädt.

 

 

 

 

 

 

 

2. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand für drei Jahre berufen. Seine Mitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Ehrenrates sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

2. Der bisherige Wortlaut bleibt bestehen. Ergänzung: Eine Verminderung der Mindest-Anzahl der Beirats-Mitglieder auf vier ist möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Der bisherige Wortlaut bleibt bestehen.

1. Der Beirat oder einzelne Beiratsmitglieder können den Verein bei Bedarf in wesentlichen Fragen wie z.B. naturschutzfachlichen und -wissenschaftlichen Themen, der Vereinsentwicklung oder Fundraising beraten.

2. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand auf jeweils drei Jahre berufen, Wiederberufung ist möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand über Vereinsangelegenheiten informiert.

 

 

 

4. Der Beirat kann bei Bedarf aus seiner Mitte einen Vertreter in die Vorstandssitzungen entsenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Die Mitglieder des Beirates nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil.

 

 

§ 14 Weitere Vereinsämter

Bisheriger Wortlaut/Aktuelle Satzung

Vorschlag neuer Wortlaut (wie auf MV 2024 erarbeitet & im Vorfeld der MV 2025 veröffentlicht)

A. Referenten

a) Die Referenten der Schutzgebiete sind die Vertreter des Vorstandes in den jeweiligen Schutzgebieten. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referenten gemeinsam erarbeiteten Referentenordnung tätig.

 

b) Die Referenten werden vom Vorstand auf unbestimmte Dauer ernannt und können jederzeit abberufen werden. Der Vorstand kann mehrere Referenten je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen.

 

 

 

 

c) Die Gruppe der Referenten soll sich nach Bedarf zu Sitzungen zusammenfinden und über diese ein Protokoll anfertigen.

 

d) Die Gruppe der Referenten kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gruppe der Referenten selbst.

 

e) Die Gruppe der Referenten kann aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.

 

f) Die Referenten erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht des Sprechers bzw. seines Stellvertreters bei Vorstandssitzungen eine Mitwirkungsmöglichkeit.

 

 

g) Die Referenten nehmen mindestens einmal jährlich an einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Mitarbeitern, Beirat, Referenten und Sprechern der Jugendgruppe teil, zu der der Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einlädt.

A. Referent:innen

a) Die Referent:innen sind Repräsentant:innen des Vereins für ein bestimmtes Schutzgebiet. Sie werden auf der Grundlage der von Vorstand und Referent:innen gemeinsam erarbeiteten Referent:innenordnung tätig.

 

b) Die Referent:innen werden vom Vorstand für eine Zeit von jeweils fünf Jahren berufen. Wiederberufungen werden angestrebt, eine vorzeitige Abberufung durch den Vorstand oder eine Niederlegung sollte im Einvernehmen und mit einer sechsmonatigen Vorlaufzeit erfolgen. Ausnahmen hiervon sind im begründeten Einzelfall beidseitig möglich. Der Vorstand kann mehrere Referent:innen je Schutzgebiet ernennen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen.

c) entfällt.

 

 

d) entfällt.

 

 

 

e) Die Gruppe der Referent:innen kann aus ihrer Mitte eine/n Sprecher:in und eine/n stellvertretende/n Sprecher:in wählen, welche dem Vorstand zu benennen sind.

 

f) Die Referent:innen erhalten durch das Anwesenheits- und Vortragsrecht des/der Sprecher:in bzw. seiner Stellvertreter:in bei Vorstandssitzungen das Recht und die Verantwortlichkeit zur verträglichen Mitwirkung.

 

g) entfällt.

 

Kontakt

Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e. V.

Bornkampsweg 35

22926 Ahrensburg

Tel.: 04102 32656

Email: info@jordsand.de

E-Rechnungen an: Rechnungseingang@jordsand.de


Spendenkonto Sparkasse Holstein

Kontonr.: 90020670

BLZ: 21352240

IBAN: DE94 2135 2240 0090 0206 70

BIC: NOLADE21HOL

Spendenkonto Postbank Hamburg

Kontonr: 003678207

BLZ: 20010020

IBAN: DE84 2001 0020 0003 6782 07

BIC: PBNKDEFFXXX